Kantonal geschützte Naturobjekte
Seit Januar 2003 verfügen Titterten und Reigoldswil auf Beschluss des Regierungsrates über zwei gemeinsame kantonale Naturschutzgebiete: Baberten (9,33 ha) und Rifenstein-Horniflue (37,84 ha).
Lage und Ausdehnung (die hellgrünen, rot umrandeten Flächen)
Nebst einigen spezifischen Schutzmassnahmen gilt für den Aufenthalt in diesen beiden Gebieten:
• Wege nicht verlassen.
• Hunde ganzjährig an der Leine führen.
• Reiten und Fahren nur auf erlaubten Wegen (s. Merkblatt Amt für Wald beider Basel).
• Kein Feuer ausserhalb der bezeichneten Feuerstellen.
• Verboten ist das Pflücken, Ausgraben oder Ansiedeln von Pflanzen und Pilzen sowie
• das Sammeln, Fangen, Aussetzen oder Stören von Tieren.
Kommunal geschützte Naturobjekte
Die Gemeinde Titterten hat zusätzlich Naturschutzzonen ausgeschieden, die besonders gepflegt bzw. bewirtschaftet werden.